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Impressum

Landjugend Bezirk Kirchdorf an der Krems

gem. § 24 MedienG, § 25 MedienG und § 5 ECG)

 

Landjugend Bezirk Kirchdorf an der Krems

Holzhaus 1b
4541 Adlwang

Tel.: 050 69023926 

Fax: 050 690263926
E-Mail:lj(at)lj-ki.at
www.lj-ki.at


ZVR-Zahl: 383208355

 

Grundlegende Richtung Vereinszweck (§2 der Vereinsstatuten):

(1)     Der Verein Landjugend Bezirk Kirchdorf bekennt sich zur Republik Österreich, stimmt mit den Grundwerten des Friedens, der Freiheit und der parlamentarischen Demokratie sowie der Menschenrechte und des Rechtsstaates überein. Er ist ein eigenständiger Verein, der auch die Aufgaben eines Interessensverbandes für Landjugendorganisationen auf Ortsebene hat, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung und ist dabei auf Unabhängigkeit von Religionsgemeinschaften und politischen Parteien bedacht. Er erstrebt keine Gewinne.

 

(2)     Der Verein ist eine Jugendorganisation, deren Mitglieder gemeinsam Persönlichkeitsentwicklung und die aktive Mitgestaltung des ländlichen Raumes als Ziele verwirklichen.

 

(3)     Der Zweck des Vereines ist:
a)   die Wahrnehmung der Verantwortung für den Anderen (soziales Engagement) und den Lebensraum (Umwelt-, Naturschutz)
b)   die berufliche und persönliche Weiterbildung von Jugendlichen
c)   die Durchführung und Unterstützung von Kultur- und Brauchtumsaktivitäten
d)   die Förderung der körperlichen Fitness und Gesundheit
e)   die Durchführung von Freizeitaktivitäten für Jugendliche im ländlichen Raum
f)     die Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftspolitischen Themen

auf Basis der Prinzipien und Werte Teamgeist, Gleichberechtigung von Frau und Mann, Demokratie, Toleranz, Eigenverantwortung, Nachhaltigkeit und soziales Engagement.

  

Unternehmensgegenstand, Mittel zur Erreichung des Vereinszwecke (§3 der Vereinsstatuten):

(1)     Ideelle Mittel zur Erreichung der Vereinszwecke:
a)   Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Kursen, Wettbewerben, Vorträgen, Projekten, Weiterbildungsveranstaltungen und Exkursionen.
b)   Durchführung von (Sport-)Veranstaltungen und Treffen zur gegenseitigen Kontaktpflege.
c)   Herausgabe von Zeitschriften, Homepages, Rundschreiben und sonstigen Publikationen.
d)   Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Behörden, Institutionen, Körperschaften, Vereinen, Organisationen usw., deren Tätigkeit die Landjugend und deren Ziele betrifft.
e)   Präsentationen des Vereines bei Ausstellungen, Messen und öffentlichen Veranstaltungen.
f)     Mitarbeit an wissenschaftlichen und praktischen Versuchen sowie Forschungsprojekten.
g)   Vertretung der Landjugend in Organisationen, deren Tätigkeit die ländliche Jugend und deren Ziele betrifft.
h)   Vertretung des Vereines und ihrer Anliegen besonders auch im Verein Landjugend Oberösterreich

 

(2)     Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
a)   Beiträge der Mitglieder
b)   Spenden und öffentliche Zuwendungen
c)   Erträgnisse aus eigenen Veranstaltungen
d)   Sonstige Einnahmen

 

Vertretungsbefugnis:
Bezirksleiter, Bezirksleiterin, LJ Betreuer (siehe Bereich Kontakte)


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